www.facebook.com/Reputationsmanager - Reputationmanagement mit Negativ SEO zeigt sofortige Ergebnisse bei negativer Berichterstattung.

Dienstag, 30. Juli 2024

Was tun bei Rufschädigung des eigenen Unternehmens durch unwahre Tatsachenbehauptungen? Unwahrheiten und Schmähungen werden unter anderem durch negative Bewertungen auf Bewertungsportalen oder in Foren verbreitet, können aber durchaus auch in anderen Medien, wie z.B. Zeitungen erscheinen.

Unternehmen werden immer wieder Opfer von Verleumdungskampagnen und Rufmord. Im Internetzeitalter häufen sich rufschädigende, unwahre Berichterstattungen, welche der Reputation eines Unternehmens nachhaltig schaden können. Die Anonymität im Internet geht hierbei leider sehr zu Lasten der von einer Verleumdung betroffenen Unternehmen. 

Folge des Grundsatzes der Anonymität, welche Ausfluss der durchaus schützenswerten Meinungsäußerungsfreiheit und des Datenschutzes ist, ist die hiermit verbundene sinkende Hemmschwelle bei der Verbreitung von unwahren Behauptungen, um einem konkurrierenden Unternehmen zu schaden oder selbst eine wirtschaftlich bessere Stellung gegenüber Mitbewerbern zu erlangen. 

Fake-Bewertungen sowohl in Bezug auf das eigene Unternehmen als auch in Bezug auf einen Mitbewerber sind an der Tagesordnung. Dabei ist sich der Verfasser seiner Anonymität durchaus bewusst und glaubt, vor Aufdeckung seiner Identität sicher zu sein. Die Rufschädigung eines Unternehmens durch Verleumdungskampagnen kann zu weitreichenden Folgen führen, die es gilt, schnellstmöglich zu unterbinden. 

Nahezu jedes größere Unternehmen betreibt daher ein professionelles Reputations- und Krisenmanagement. Ratsam ist es, hierfür einen auf das Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen, welcher persönlichkeitsrechtsverletzende und wettbewerbswidrige Inhalte unverzüglich angreift und zur Löschung bringt.


Weitere Links zum Thema

Strafanzeige und Strafantrag wegen Verleumdung

Mittwoch, 18. November 2020

Dirk Massat - Rufmord - Beleidigungen beseitigen mit Negativ SEO

Anders gestaltet sich das Ganze jedoch, wenn die schlechten Bewertungen diffamierende Schmähkritik darstellen und vorrangig dazu genutzt werden, den Bewerteten herabzuwürdigen und in seiner Ehre zu verletzen. In der Regel beinhalten diese Art von Bewertungen keine sachliche Auseinandersetzung mit dem Produkt oder der Dienstleistung und können somit auch nicht zur Meinungsbildung beitragen. Sie fallen nicht unter die Meinungsfreiheit und sind folglich auch nicht schützenswert. 

Dies hat jedoch nicht zur Folge, dass gar keine negativen Bewertungen abgegeben werden können, sondern es kommt auf die Wortwahl und den Wahrheitsgehalt an. So sollten beispielsweise Begriffe wie „Pfuscher“ oder „Betrüger“, welche beleidigender Natur sind, umgangen werden.

Sie wollen gegen unwahre rufschädigende Tatsachenbehauptungen vorgehen, die bei Google als Suchergebnisse erscheinen? Sie möchten Informationen nachhaltig aus dem Internet entfernen und sind auf der Suche nach dem besten Weg?

Ihre Anfrage wird Streng Vertraulich bearbeitet. 
Preis wird individuell an das Projekt angepasst.
Streng Vertraulich und Diskret.


Weitere Links zum Thema

Wie gehe ich gegen Verleumdung vor?