Folge des Grundsatzes der Anonymität, welche Ausfluss der durchaus schützenswerten Meinungsäußerungsfreiheit und des Datenschutzes ist, ist die hiermit verbundene sinkende Hemmschwelle bei der Verbreitung von unwahren Behauptungen, um einem konkurrierenden Unternehmen zu schaden oder selbst eine wirtschaftlich bessere Stellung gegenüber Mitbewerbern zu erlangen.
Fake-Bewertungen sowohl in Bezug auf das eigene Unternehmen als auch in Bezug auf einen Mitbewerber sind an der Tagesordnung. Dabei ist sich der Verfasser seiner Anonymität durchaus bewusst und glaubt, vor Aufdeckung seiner Identität sicher zu sein. Die Rufschädigung eines Unternehmens durch Verleumdungskampagnen kann zu weitreichenden Folgen führen, die es gilt, schnellstmöglich zu unterbinden.
Nahezu jedes größere Unternehmen betreibt daher ein professionelles Reputations- und Krisenmanagement. Ratsam ist es, hierfür einen auf das Medienrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen, welcher persönlichkeitsrechtsverletzende und wettbewerbswidrige Inhalte unverzüglich angreift und zur Löschung bringt.
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